Alltagsbegleiter
Haushaltsnahe Dienstleistungen am Bodensee
Liebevolle Betreuung in Ihrer gewohnten Umgebung
Alltagsbegleiter
Haushaltsnahe Dienstleistungen am Bodensee

Qualitätsgeprüft nach:
§43b, 45 & 53b SGB

Ihr Partner für den Alltag

Unsere Leistungen:

Sehr geehrter Herr Vogel,

mit 90 Jahren hab ich mich endlich doch entschieden, mir Hilfe im Haushalt zu holen und bat Sie mit dem Putzstab zu mir zu kommen, um nach dem Rechten zu schauen.

Nun brauche ich vor mir selbst kein schlechtes Gewissen mehr zu haben, dass ich z.B. die Spinnweben, nicht mehr sehen kann.

Wenn Sie da waren, freue ich mich über meine schöne, saubere Wohnung und kann mich nun mit anderen Aufgaben beschäftigen.

Es ist ein Lernprozess, sich um Hilfe zu bemühen, wenn die eigenen Kräfte nachlassen und „ja“ zu sagen zu der Arbeit anderer, sie zu respektieren und Danke zu sagen.

Ich freue mich schon auf Ihre nächste „Hausputzete“ und grüsse Sie herzlich.

Ihre Ingrid Heiland

Die Alltagsbegleitung unterstützt pflegebedürftige Personen im täglichen Leben. Dazu zählen insbesondere:

  • Unterstützung beim Einkaufen

  • Hilfe im Haushalt (z. B. Reinigung, Wäschepflege)

  • Begleitung zu Arztterminen oder Behörden

  • Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben

  • Strukturierung des Tagesablaufs

Ziel ist der Erhalt der Selbstständigkeit sowie die Entlastung von Angehörigen.

Unsere haushaltsnahen Dienstleistungen umfassen unter anderem:

  • Reinigung der Wohnräume

  • Wäsche- und Bügelservice

  • Unterstützung bei der Zubereitung einfacher Mahlzeiten

  • Einkäufe und Besorgungen

  • Allgemeine Unterstützung im Haushalt

Die Leistungen werden individuell vereinbart.

Ja. Wir unterstützen Menschen mit dementiellen Erkrankungen im Alltag.
Die Betreuung umfasst beispielsweise:

  • Begleitung bei Aktivitäten

  • Förderung vorhandener Fähigkeiten

  • Strukturierung des Tages

  • Entlastung der Angehörigen

Die Betreuung erfolgt respektvoll und angepasst an den individuellen Unterstützungsbedarf.

Ja. Wir begleiten unter anderem zu:

  • Arzt- und Therapieterminen

  • Behördengängen

  • Einkäufen

  • sozialen Aktivitäten

Die Begleitung dient der Unterstützung und Orientierung im Alltag.

Bei Vorliegen eines Pflegegrades (1–5) können die Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Ansprüche über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Die konkrete Kostenübernahme richtet sich nach dem individuellen Leistungsanspruch.

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1–5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 €.

Dieser Betrag kann für anerkannte Unterstützungsleistungen, insbesondere für haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbegleitung, eingesetzt werden.

Nicht ausgeschöpfte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen angespart werden.

Sofern keine Abrechnung über die Pflegekasse erfolgt, beträgt der Stundensatz 45,50 €.

Bei bestehendem Pflegegrad erfolgt die Abrechnung im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Leistungsansprüche.

Vor Beginn der Leistungen findet ein unverbindliches Beratungsgespräch statt.
Dabei werden der Unterstützungsbedarf, der Leistungsumfang sowie die Abrechnungsmöglichkeiten geklärt.

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