Liebevolle Betreuung in Ihrer gewohnten Umgebung
Qualitätsgeprüft nach:
§43b, 45 & 53b SGB
Ihr Partner für den Alltag
Unsere Leistungen:
Sehr geehrter Herr Vogel,
mit 90 Jahren hab ich mich endlich doch entschieden, mir Hilfe im Haushalt zu holen und bat Sie mit dem Putzstab zu mir zu kommen, um nach dem Rechten zu schauen.
Nun brauche ich vor mir selbst kein schlechtes Gewissen mehr zu haben, dass ich z.B. die Spinnweben, nicht mehr sehen kann.
Wenn Sie da waren, freue ich mich über meine schöne, saubere Wohnung und kann mich nun mit anderen Aufgaben beschäftigen.
Es ist ein Lernprozess, sich um Hilfe zu bemühen, wenn die eigenen Kräfte nachlassen und „ja“ zu sagen zu der Arbeit anderer, sie zu respektieren und Danke zu sagen.
Ich freue mich schon auf Ihre nächste „Hausputzete“ und grüsse Sie herzlich.
Ihre Ingrid Heiland
Was umfasst die Alltagsbegleitung?
Die Alltagsbegleitung unterstützt pflegebedürftige Personen im täglichen Leben. Dazu zählen insbesondere:
Unterstützung beim Einkaufen
Hilfe im Haushalt (z. B. Reinigung, Wäschepflege)
Begleitung zu Arztterminen oder Behörden
Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben
Strukturierung des Tagesablaufs
Ziel ist der Erhalt der Selbstständigkeit sowie die Entlastung von Angehörigen.
Welche haushaltsnahen Dienstleistungen bieten Sie an?
Unsere haushaltsnahen Dienstleistungen umfassen unter anderem:
Reinigung der Wohnräume
Wäsche- und Bügelservice
Unterstützung bei der Zubereitung einfacher Mahlzeiten
Einkäufe und Besorgungen
Allgemeine Unterstützung im Haushalt
Die Leistungen werden individuell vereinbart.
Bieten Sie Betreuung für Menschen mit Demenz an?
Ja. Wir unterstützen Menschen mit dementiellen Erkrankungen im Alltag.
Die Betreuung umfasst beispielsweise:
Begleitung bei Aktivitäten
Förderung vorhandener Fähigkeiten
Strukturierung des Tages
Entlastung der Angehörigen
Die Betreuung erfolgt respektvoll und angepasst an den individuellen Unterstützungsbedarf.
Begleiten Sie zu Arztterminen oder anderen Terminen?
Ja. Wir begleiten unter anderem zu:
Arzt- und Therapieterminen
Behördengängen
Einkäufen
sozialen Aktivitäten
Die Begleitung dient der Unterstützung und Orientierung im Alltag.
Werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen?
Bei Vorliegen eines Pflegegrades (1–5) können die Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Ansprüche über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Die konkrete Kostenübernahme richtet sich nach dem individuellen Leistungsanspruch.
Was ist der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 €?
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1–5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 €.
Dieser Betrag kann für anerkannte Unterstützungsleistungen, insbesondere für haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbegleitung, eingesetzt werden.
Nicht ausgeschöpfte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen angespart werden.
Was kostet eine Stunde Unterstützung?
Sofern keine Abrechnung über die Pflegekasse erfolgt, beträgt der Stundensatz 45,50 €.
Bei bestehendem Pflegegrad erfolgt die Abrechnung im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Leistungsansprüche.
Wie erfolgt die Beauftragung?
Vor Beginn der Leistungen findet ein unverbindliches Beratungsgespräch statt.
Dabei werden der Unterstützungsbedarf, der Leistungsumfang sowie die Abrechnungsmöglichkeiten geklärt.
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